Bedingungen und Konditionen

Artikel 1. Allgemein

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden: die „AGB“) gelten für jedes Angebot, jedes bezeichnete Angebot und jeden Vertrag zwischen Conversation Design Institute Services B.V., im Folgenden: „Benutzer“, und einem Auftraggeber, sofern die Parteien nicht ausdrücklich und schriftlich von diesen AGB abweichen.
  2. Die vorliegenden AGB gelten auch für Verträge mit dem Nutzer, zu deren Ausführung durch den Nutzer Dritte hinzugezogen werden müssen.
  3. Diese AGB wurden auch zugunsten der Angestellten des Benutzers, seiner Geschäftsführer und der vom Benutzer beauftragten Dritten verfasst.
  4. Der Geltung etwaiger Einkaufs- oder sonstiger Geschäftsbedingungen des Auftraggebers wird ausdrücklich widersprochen.
  5. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB zu irgendeinem Zeitpunkt ganz oder teilweise ungültig sein oder außer Kraft gesetzt werden, so gelten die übrigen Bestimmungen dieser AGB in vollem Umfang. Der Verwender und der Auftraggeber werden sich dann beraten, um neue Bestimmungen zu vereinbaren, die die ungültigen oder entkräfteten Bestimmungen ersetzen, wobei der Zweck und der Inhalt der ursprünglichen Bestimmungen so weit wie möglich beibehalten werden.
  6. Besteht Unklarheit über die Auslegung einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB, so hat die Auslegung „im Geiste“ dieser Bestimmungen zu erfolgen.
  7. Tritt zwischen den Parteien eine Situation ein, die in diesen AGB nicht geregelt ist, so ist diese Situation nach dem Geist dieser AGB zu beurteilen.
  8. Wenn der Benutzer nicht immer die strikte Einhaltung dieser AGB verlangt, bedeutet dies nicht, dass deren Bestimmungen nicht anwendbar sind oder dass der Benutzer in irgendeiner Weise das Recht verlieren würde, in anderen Fällen die genaue Einhaltung der Bestimmungen dieser AGB zu verlangen.

Artikel 2. Bezeichnete Angebote und Angebote

  1. Alle bezeichneten Angebote und Angebote des Nutzers sind freibleibend, es sei denn, dass in dem bezeichneten Angebot eine Frist zur Annahme gesetzt worden ist. Wenn keine Annahmefrist festgelegt wurde, können aus dem bezeichneten Angebot oder der bezeichneten Offerte keinerlei Rechte abgeleitet werden. Der Nutzer kann nicht an seine bezeichneten Angebote oder Offerten gebunden werden, wenn der Auftraggeber vernünftigerweise erkennen kann, dass die bezeichneten Angebote oder Offerten oder ein Teil davon einen offensichtlichen Fehler oder Irrtum enthalten.
  2. Die in einem ausgewiesenen Angebot oder einer Offerte genannten Preise verstehen sich exklusive Mehrwertsteuer und anderer staatlicher Abgaben, möglicher Kosten, die im Rahmen der Vereinbarung anfallen, darin enthaltene Reise- und Verpflegungskosten, Versandkosten und Verwaltungskosten, sofern nicht anders angegeben.
  3. Weicht die Annahme (auch in unwesentlichen Punkten) von dem im bezeichneten Angebot enthaltenen Angebot oder der Offerte ab, so ist der Nutzer nicht daran gebunden. Der Vertrag kommt dann nicht im Sinne dieser abweichenden Annahme zustande, es sei denn, der Nutzer gibt etwas anderes an.
  4. Eine zusammengesetzte Preisangabe verpflichtet den Benutzer nicht zur Ausführung eines Teils der Provision gegen einen verhältnismäßigen Teil des angegebenen Preises. Angebote oder gekennzeichnete Angebote gelten nicht automatisch für zukünftige Bestellungen.

Artikel 3. Vertragsdauer, Ausführungsbedingungen; Risikoübergang; Ausführung und Änderung der Vereinbarung; Preiserhöhung

  1. Der Vertrag zwischen dem Benutzer und dem Auftraggeber wird für einen bestimmten Zeitraum geschlossen, es sei denn, aus der Natur des Vertrages ergibt sich etwas anderes oder die Parteien vereinbaren ausdrücklich und schriftlich etwas anderes.
  2. Wenn für die Ausführung bestimmter Tätigkeiten oder für die Lieferung bestimmter Waren eine Frist vereinbart oder angegeben wird, so ist dies niemals eine verhängnisvolle Frist. Bei Überschreitung einer Frist muss der Auftraggeber den Nutzer daher schriftlich in Verzug setzen. Dem Nutzer muss dabei eine angemessene Frist gesetzt werden, um den Vertrag doch noch zu erfüllen.
  3. Der Nutzer führt den Vertrag nach bestem Wissen und Gewissen und gemäß den Erfordernissen guter Fachkenntnisse aus. Das eine wie das andere auf der Grundlage des zu diesem Zeitpunkt bekannten Stands von Wissenschaft und Technik.
  4. Der Nutzer hat das Recht, bestimmte Tätigkeiten durch Dritte ausführen zu lassen. Die Anwendbarkeit der Artikel 7:404, 7:407 Absatz 2 und 7:409 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuchs wird ausdrücklich ausgeschlossen.
  5. Werden durch den Verwender oder durch von ihm beauftragte Dritte im Rahmen des Auftrages Tätigkeiten am Standort des Auftraggebers oder an einem vom Auftraggeber benannten Standort ausgeführt, so sorgt der Auftraggeber unentgeltlich für die von diesen Mitarbeitern gewünschten Einrichtungen in zumutbarer Weise.
  6. Der Benutzer ist berechtigt, den Vertrag in verschiedenen Phasen auszuführen und den so ausgeführten Teil separat in Rechnung zu stellen.
  7. Wenn der Vertrag in Phasen ausgeführt wird, kann der Benutzer die Ausführung der Teile, die zu einer folgenden Phase gehören, aussetzen, bis der Auftraggeber die Ergebnisse der vorangegangenen Phase schriftlich genehmigt hat.
  8. Der Auftraggeber wird dafür sorgen, dass alle Daten, von denen der Benutzer angibt, dass sie notwendig sind, oder von denen der Auftraggeber vernünftigerweise annehmen muss, dass sie für die Ausführung des Vertrags notwendig sind, dem Benutzer rechtzeitig zur Verfügung gestellt werden. Wenn die für die Ausführung des Vertrages erforderlichen Daten dem Benutzer nicht rechtzeitig zur Verfügung gestellt wurden, hat der Benutzer das Recht, die Ausführung des Vertrages auszusetzen und/oder dem Auftraggeber die durch die Verzögerung entstandenen Mehrkosten zu den dann üblichen Tarifen in Rechnung zu stellen. Die Ausführungsfrist beginnt nicht früher, als nachdem der Auftraggeber dem Nutzer die Daten zur Verfügung gestellt hat. Der Nutzer haftet nicht für Schäden, gleich welcher Art, weil er sich auf unrichtige und/oder unvollständige Angaben des Auftraggebers verlassen hat.
  9. Stellt sich während der Durchführung der Vereinbarung heraus, dass es für eine ordnungsgemäße Durchführung der Vereinbarung notwendig ist, diese zu ändern oder zu ergänzen, so nehmen die Parteien rechtzeitig und in gegenseitiger Abstimmung eine Änderung der Vereinbarung vor. Wenn die Art, der Umfang oder der Inhalt der Vereinbarung, ob auf Wunsch oder auf Anweisung des Auftraggebers, geändert wird und die Vereinbarung dadurch in qualitativer und/oder quantitativer Hinsicht verändert wird, kann dies Folgen für das haben, was ursprünglich vereinbart wurde. Dadurch kann auch der ursprünglich vereinbarte Betrag erhöht oder verringert werden. Der Benutzer muss daher so weit wie möglich im Voraus eine Preisangabe machen. Durch eine Änderung der Vereinbarung kann außerdem die ursprünglich angegebene Ausführungsfrist geändert werden. Der Auftraggeber akzeptiert die Möglichkeit der Änderung des Vertrages, darin eingeschlossen die Änderung des Preises und der Ausführungsfrist.
  10. Wenn der Vertrag geändert wird, einschließlich eines Zusatzes, ist der Verwender berechtigt, die Ausführung erst dann vorzunehmen, wenn der Bevollmächtigte des Verwenders seine Zustimmung erteilt hat und der Auftraggeber mit dem Preis und den sonstigen Bedingungen für die Ausführung einverstanden ist, einschließlich des dann zu bestimmenden Zeitpunkts, zu dem die Ausführung erfolgen soll. Die nicht oder nicht sofortige Ausführung des geänderten Vertrags stellt keinen Verzug des Benutzers dar und ist für den Auftraggeber kein Grund, den Vertrag zu kündigen oder aufzulösen.
  11. Ohne damit in Verzug zu geraten, kann der Benutzer einen Antrag auf Änderung des Vertrages ablehnen, wenn dies in qualitativer und/oder quantitativer Hinsicht Auswirkungen auf die in diesem Rahmen auszuführenden Tätigkeiten oder die zu liefernden Waren haben kann.
  12. Sollte der Auftraggeber mit der ordnungsgemäßen Einhaltung dessen, was er dem Nutzer gegenüber verpflichtet ist, in Verzug geraten, so haftet der Auftraggeber für alle von ihm direkt oder indirekt verursachten Schäden auf Seiten des Nutzers.
  13. Wenn die Preiserhöhung, außer als Folge einer Vertragsänderung, mehr als 10 % beträgt und innerhalb von drei Monaten nach Vertragsabschluss erfolgt, hat allein der Auftraggeber Anspruch auf Titel 5 Absatz 3 von Buch 6 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches, um den Vertrag durch eine schriftliche Erklärung aufzulösen, es sei denn, der Verwender ist bereit, den Vertrag auf der Grundlage des ursprünglich Vereinbarten zu erfüllen; wenn sich die Preiserhöhung aus einer Befugnis oder einer gesetzlichen Verpflichtung des Verwenders ergibt; wenn vereinbart wurde, dass die Lieferung länger als drei Monate nach dem Zustandekommen des Vertrages erfolgen soll; oder, im Falle der Lieferung einer Sache, wenn vereinbart wurde, dass die Lieferung länger als drei Monate nach dem Kauf erfolgen soll.
  14. Während der Ausführung und/oder nach Abschluss eines Vertrags hat der Benutzer das Recht, den Namen und/oder das Logo des Auftraggebers zu Referenzzwecken zu verwenden.

Artikel 4. Aussetzung, Auflösung und zwischenzeitliche Beendigung des Abkommens

  1. Der Verwender ist berechtigt, die Erfüllung der Verpflichtungen auszusetzen oder den Vertrag aufzulösen, wenn: der Auftraggeber seinen Verpflichtungen aus dem Vertrag nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig nachkommt; dem Verwender nach Vertragsabschluss Umstände bekannt werden, die die Befürchtung begründen, dass der Auftraggeber seinen Verpflichtungen nicht nachkommen wird; wenn der Auftraggeber bei Vertragsabschluss aufgefordert wurde, eine Sicherheit für die Einhaltung seiner Verpflichtungen aus dem Vertrag zu leisten und diese Sicherheit ausbleibt oder unzureichend ist oder wenn durch den Verzug des Auftraggebers vom Verwender nicht mehr verlangt werden kann, dass er den Vertrag zu den ursprünglich vereinbarten Bedingungen einhält.
  2. Darüber hinaus ist der Benutzer berechtigt, den Vertrag aufzulösen, wenn Umstände eintreten, die so beschaffen sind, dass die Einhaltung des Vertrages unmöglich ist, oder wenn Umstände eintreten, die so beschaffen sind, dass dem Benutzer eine unveränderte Aufrechterhaltung des Vertrages in zumutbarer Weise nicht zugemutet werden kann.
  3. Wenn der Vertrag aufgelöst wird, sind die Forderungen des Verwenders an den Auftraggeber sofort auf Verlangen fällig. Wenn der Benutzer die Erfüllung der Verpflichtungen aussetzt, behält er seine Ansprüche aus dem Gesetz und dem Vertrag.
  4. Wenn der Benutzer zur Aussetzung oder Auflösung übergeht, dann ist der Benutzer in keiner Weise zum Ersatz von Schäden und Kosten verpflichtet, die in irgendeiner Weise dadurch entstanden sind.
  5. Wenn die Auflösung dem Auftraggeber zuzuschreiben ist, hat der Benutzer Anspruch auf Ersatz des Schadens, darin eingeschlossen die Kosten, die direkt und indirekt dadurch entstanden sind.
  6. Der im vorigen Abschnitt dieses Artikels genannte Schadensersatz umfasst mindestens die Kosten, die sich aus den vom Verwender in eigenem Namen zur Erfüllung des Auftrags mit Dritten abgeschlossenen Rechtsverhältnissen ergeben, sowie 50 % des verbleibenden Teils des Honorars, das dem Auftraggeber bei vollständiger Erfüllung des Auftrags zustehen würde.
  7. Wenn der Auftraggeber seinen Verpflichtungen aus dem Vertrag nicht nachkommt und diese Nichterfüllung die Auflösung rechtfertigt, ist der Verwender berechtigt, den Vertrag direkt und mit sofortiger Wirkung aufzulösen, ohne dass er zur Zahlung von Schadenersatz oder Entschädigung verpflichtet ist, während der Auftraggeber aufgrund der Nichterfüllung tatsächlich zu Schadenersatz oder Entschädigung verpflichtet ist.
  8. Wenn der Vertrag zwischenzeitlich vom Benutzer gekündigt wird, wird der Benutzer in Absprache mit dem Auftraggeber die noch auszuführenden Arbeiten an Dritte vergeben. Es sei denn, der Widerruf ist dem Auftraggeber zuzurechnen. Wenn die Beauftragung der Tätigkeiten zusätzliche Kosten für den Nutzer mit sich bringt, so werden diese dem Auftraggeber in Rechnung gestellt. Der Auftraggeber ist verpflichtet, diese Kosten innerhalb der angegebenen Frist zu zahlen, es sei denn, der Benutzer gibt etwas anderes an.
  9. Im Falle einer Liquidation, eines (beantragten) Zahlungsaufschubs oder eines Konkurses, einer Pfändung – wenn und sofern die Pfändung nicht innerhalb von drei Monaten aufgehoben wird – gegen den Auftraggeber, einer Schuldensanierung oder eines anderen Umstands, aufgrund dessen der Auftraggeber nicht mehr frei über sein Vermögen verfügen kann, steht es dem Verwender frei, den Vertrag direkt und mit sofortiger Wirkung zu kündigen oder die Bestellung oder den Vertrag zu stornieren, ohne dass er zu irgendeiner Schadensersatzleistung oder Entschädigung verpflichtet ist. Die Forderungen des Verwenders an den Auftraggeber sind in diesem Fall auf Verlangen sofort fällig.
  10. Wenn der Auftraggeber einen erteilten Auftrag ganz oder teilweise storniert, werden die ausgeführten Tätigkeiten und die dafür bestellten oder vorbereiteten Waren, zuzüglich der eventuellen Transport- und Lieferkosten und der für die Ausführung des Vertrags reservierten Arbeitszeit, dem Auftraggeber voll in Rechnung gestellt.

Artikel 5. Höhere Gewalt

  1. Der Benutzer ist nicht zur Erfüllung irgendeiner Verpflichtung gegenüber dem Auftraggeber verpflichtet, wenn er daran infolge eines Umstandes gehindert wird, der nicht auf ein Verschulden zurückzuführen ist und weder durch das Gesetz, einen Rechtsakt oder geschäftliche Ansichten zu seinen Lasten geht.
  2. Unter Höherer Gewalt werden in diesen AGB, zusätzlich zu dem, was in der Gesetzgebung und Rechtsprechung darunter verstanden wird, alle äußeren Ursachen verstanden, vorhersehbar oder nicht vorhersehbar, auf die der Benutzer keinen Einfluss ausüben kann, aber aufgrund derer der Benutzer nicht in der Lage ist, seinen Verpflichtungen nachzukommen. Arbeitsschläge im Unternehmen des Nutzers oder von Dritten sind darin enthalten. Der Nutzer hat auch das Recht, sich auf höhere Gewalt zu berufen, wenn der Umstand, der die (weitere) Erfüllung des Vertrags verhindert, eintritt, nachdem der Nutzer seine Verpflichtung hätte erfüllen müssen.
  3. Der Nutzer kann während des Zeitraums, in dem die höhere Gewalt andauert, die Verpflichtungen aus dem Vertrag aussetzen. Dauert dieser Zeitraum länger als zwei Monate, so ist jede der Parteien berechtigt, die Vereinbarung aufzulösen, ohne dass die andere Partei zum Schadensersatz verpflichtet ist.
  4. Sofern der Verwender zum Zeitpunkt des Eintritts der Höheren Gewalt seinen Verpflichtungen aus dem Vertrag teilweise nachgekommen ist oder nachkommen kann und dem erfüllten bzw. zu erfüllenden Teil ein eigenständiger Wert zukommt, ist der Verwender berechtigt, den bereits erfüllten bzw. zu erfüllenden Teil gesondert in Rechnung zu stellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, diese Rechnung so zu begleichen, als ob es sich um einen separaten Vertrag handeln würde.

Artikel 6. Zahlungs- und Inkassokosten

  1. Die Zahlung muss immer innerhalb von 14 Tagen nach dem Rechnungsdatum erfolgen, und zwar in der vom Nutzer anzugebenden Währung, in der die Rechnung ausgestellt wurde, es sei denn, der Nutzer hat schriftlich etwas anderes angegeben. Der Benutzer ist berechtigt, regelmäßig Rechnungen zu stellen.
  2. Bleibt der Auftraggeber mit der fristgerechten Begleichung einer Rechnung in Verzug, so ist er von Rechts wegen in Verzug. Der Auftraggeber ist dann zur Zahlung von Zinsen in Höhe von 1 % pro Monat auf den ausstehenden Gesamtbetrag verpflichtet, es sei denn, die gesetzlichen Zinsen sind höher; in diesem Fall sind die gesetzlichen Zinsen fällig. Die Zinsen auf den auf Verlangen zu zahlenden Betrag werden von dem Zeitpunkt an berechnet, an dem der Auftraggeber in Verzug ist, bis zu dem Zeitpunkt, an dem der vollständig fällige Betrag beglichen ist.
  3. Der Benutzer hat das Recht, die vom Auftraggeber geleisteten Zahlungen zunächst zur Reduzierung der Kosten, dann zur Reduzierung der entstandenen Zinsen und schließlich zur Reduzierung des Hauptbetrags und der laufenden Zinsen zu verwenden. Der Nutzer kann, ohne dadurch in Verzug zu geraten, ein Angebot zur Zahlung ablehnen, wenn der Auftraggeber eine andere Reihenfolge für die Zuteilung der Zahlung angibt. Der Nutzer kann die vollständige Rückzahlung des Hauptbetrages verweigern, wenn dadurch nicht auch die entstandenen und laufenden Zinsen und Inkassokosten bezahlt werden.
  4. Der Auftraggeber ist niemals berechtigt, die von ihm dem Benutzer geschuldeten Beträge zu begleichen. Einwände gegen die Höhe einer Rechnung setzen die Zahlungsverpflichtung nicht aus. Der Auftraggeber, der keinen Anspruch auf Abschnitt 6.5.3 (Artikel 231 bis 247 Buch 6 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches) hat, ist auch nicht berechtigt, die Zahlung einer Rechnung aus einem anderen Grund auszusetzen.
  5. Kommt der Auftraggeber mit der (rechtzeitigen) Erfüllung seiner Verpflichtungen in Verzug, so gehen alle angemessenen Kosten zur außergerichtlichen Befriedigung zu Lasten des Auftraggebers. Sie werden auf der Grundlage der in der niederländischen Inkassopraxis üblichen Berechnungsmethode berechnet, derzeit die Berechnungsmethode nach „Rapport Voorwerk II“. Wenn der Nutzer jedoch höhere Kosten für die Abholung gemacht hat, die vernünftigerweise notwendig waren, dann sind die tatsächlich gemachten Kosten ersatzfähig. Die eventuell anfallenden Gerichts- und Vollstreckungskosten sind ebenfalls vom Auftraggeber zu erstatten. Der Auftraggeber ist außerdem zur Zahlung von Zinsen auf die fälligen Inkassokosten verpflichtet.

Artikel 7. Eigentumsvorbehalt

  1. Das vom Benutzer im Rahmen des Vertrags Gelieferte bleibt Eigentum des Benutzers, bis der Auftraggeber alle Verpflichtungen aus dem Vertrag/den Verträgen mit dem Benutzer ordnungsgemäß erfüllt hat.
  2. Die vom Nutzer gelieferte Ware, die gemäß Absatz 1 unter den Eigentumsvorbehalt fällt, darf nicht weiterverkauft und niemals als Zahlungsmittel verwendet werden. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, die unter den Eigentumsvorbehalt fallende Ware zu verpfänden oder in sonstiger Weise zu belasten.
  3. Der Auftraggeber muss stets alles tun, was vernünftigerweise von ihm erwartet werden kann, um die Eigentumsrechte des Nutzers zu schützen. Wenn Dritte auf die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware zugreifen oder Rechte an ihr geltend machen wollen, ist der Auftraggeber verpflichtet, den Verwender unverzüglich zu benachrichtigen. Darüber hinaus verpflichtet sich der Auftraggeber, die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware gegen Feuer-, Explosions- und Wasserschäden sowie gegen Diebstahl zu versichern und versichert zu halten und dem Verwender auf erstes Anfordern die Police dieser Versicherung zur Einsicht zu geben. Im Falle einer möglichen Auszahlung durch den Versicherer hat der Nutzer Anspruch auf diese Gelder. Soweit erforderlich, verpflichtet sich der Auftraggeber gegenüber dem Nutzer im Voraus, an allem mitzuwirken, was sich in diesem Rahmen als notwendig oder wünschenswert erweisen (könnte).
  4. Für den Fall, dass der Benutzer seine in diesem Artikel genannten Eigentumsrechte ausüben möchte, erteilt der Auftraggeber dem Benutzer und den von ihm zu benennenden Dritten im Voraus die bedingungslose und unwiderrufliche Erlaubnis, alle Orte zu betreten, an denen sich das Eigentum des Benutzers befindet, und dieses wieder in Besitz zu nehmen.

Artikel 8. Gewährleistungen, Prüfung und Reklamationen, Verjährung

  1. Die vom Benutzer zu liefernden Waren entsprechen den üblichen Anforderungen und Normen, die zum Zeitpunkt der Lieferung vernünftigerweise an sie gestellt werden können und für die sie bei normalem Gebrauch in den Niederlanden bestimmt sind. Die in diesem Artikel genannte Garantie gilt für Waren, die für den Gebrauch innerhalb der Niederlande bestimmt sind. Bei Verwendung außerhalb der Niederlande muss der Auftraggeber selbst prüfen, ob die Verwendung für die dortige Verwendung geeignet ist und den dort gestellten Anforderungen entspricht. Der Benutzer kann in diesem Fall Garantie- und andere Bedingungen für die zu liefernden Waren oder auszuführenden Tätigkeiten festlegen.
  2. Die in Absatz 1 dieses Artikels genannte Garantie gilt für einen Zeitraum von einem Jahr nach der Lieferung, es sei denn, aus der Art des Gelieferten ergibt sich etwas anderes oder die Parteien haben etwas anderes vereinbart. Wenn sich die vom Benutzer gewährte Garantie auf eine Ware bezieht, die von einem Dritten hergestellt wurde, dann beschränkt sich die Garantie auf diejenige, die vom Hersteller der Ware gewährt wird, sofern nicht anders angegeben.
  3. Jegliche Form der Gewährleistung ist verwirkt, wenn ein Mangel als Folge oder Folge einer unsachgemäßen oder unsachgemäßen Verwendung oder einer Verwendung nach dem Mindesthaltbarkeitsdatum, einer unsachgemäßen Lagerung oder Wartung durch den Auftraggeber und/oder durch Dritte auftritt, wenn der Auftraggeber oder Dritte ohne schriftliche Zustimmung des Verwenders Änderungen an der Ware vorgenommen oder versucht haben, andere Waren daran anzubringen, die nicht daran angebracht werden sollten, oder wenn diese auf eine andere als die vorgeschriebene Weise bearbeitet oder behandelt wurden. Der Auftraggeber hat auch keinen Anspruch auf Gewährleistung, wenn der Mangel durch Umstände entstanden ist oder die Folge von Umständen ist, auf die der Verwender keinen Einfluss nehmen kann, dazu gehören Witterungseinflüsse (wie z.B., aber nicht nur, extreme Regenfälle oder Temperaturen) usw.
  4. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die gelieferte Ware zu prüfen, sobald sie ihm zur Verfügung gestellt wird bzw. die betreffenden Tätigkeiten ausgeführt worden sind. Dabei sollte der Auftraggeber prüfen, ob die Qualität und/oder Quantität des Gelieferten mit dem Vereinbarten übereinstimmt und den Anforderungen entspricht, die die Parteien in dieser Hinsicht vereinbart haben. Eventuelle sichtbare Mängel müssen innerhalb von sieben Tagen nach der Lieferung schriftlich an den Nutzer gemeldet werden. Etwaige nicht sichtbare Mängel müssen unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von vierzehn Tagen nach ihrer Entdeckung, dem Verwender schriftlich mitgeteilt werden. Die Meldung muss eine möglichst detaillierte Beschreibung des Mangels enthalten, damit der Nutzer angemessen reagieren kann. Der Auftraggeber muss dem Nutzer die Möglichkeit geben, eine Beschwerde zu prüfen (lassen).
  5. Nimmt der Auftraggeber rechtzeitig eine Reklamation vor, so wird dadurch seine Zahlungspflicht nicht ausgesetzt. Der Auftraggeber bleibt in diesem Fall auch verpflichtet, die sonst bestellten Waren abzunehmen und zu bezahlen, wofür er dem Nutzer eine Provision gegeben hat.
  6. Erfolgt eine Mängelrüge nach Ablauf der Gewährleistungsfrist, so hat der Auftraggeber keinen Anspruch mehr auf Nachbesserung, Ersatz oder Entschädigung.
  7. Wenn festgestellt wird, dass eine Ware mangelhaft ist und insoweit eine rechtzeitige Reklamation erfolgt ist, wird der Verwender nach schriftlicher Mitteilung des Mangels durch den Auftraggeber die mangelhafte Ware innerhalb einer angemessenen Frist nach deren Rückerhalt nach Wahl des Verwenders ersetzen oder für Ersatz sorgen oder, falls eine Rückgabe vernünftigerweise nicht möglich ist, dem Auftraggeber dafür Ersatz leisten. Im Falle eines Austauschs ist der Auftraggeber verpflichtet, dem Benutzer das ausgetauschte Gut zurückzugeben und ihm das Eigentum daran zu verschaffen, sofern der Benutzer nichts anderes angibt.
  8. Stellt sich heraus, dass eine Reklamation unbegründet ist, so gehen die dadurch entstandenen Kosten, darin eingeschlossen die Prüfungskosten auf Seiten des Nutzers, vollumfänglich zu Lasten des Auftraggebers.
  9. Nach Ablauf der Garantiezeit werden alle Kosten für die Reparatur oder den Ersatz, einschließlich der Verwaltungs-, Versand- und Vorführkosten, dem Auftraggeber in Rechnung gestellt.
  10. Abweichend von den gesetzlichen Verjährungsfristen beträgt die Verjährungsfrist für alle Ansprüche und Einreden gegenüber dem Nutzer und den vom Nutzer in die Vertragsabwicklung einbezogenen Dritten ein Jahr.

Artikel 9. Haftung

  1. Sollte der Nutzer haften, so ist diese Haftung auf das in diesen Bestimmungen geregelte Maß beschränkt.
  2. Der Benutzer haftet nicht für Schäden, gleich welcher Art, die dadurch entstanden sind, dass er sich auf unrichtige und/oder unvollständige Angaben des Auftraggebers oder in dessen Namen verlassen hat.
  3. Sollte der Nutzer für einen Schaden haften, so ist die Haftung des Nutzers auf maximal den doppelten Rechnungswert des Auftrags begrenzt, zumindest auf den Teil des Auftrags, auf den sich die Haftung bezieht.
  4. Die Haftung des Nutzers ist in jedem Fall auf die Höhe der Auszahlung seines Versicherers im Schadensfall begrenzt.
  5. Der Nutzer haftet allein für direkte Schäden.
  6. Unter direktem Schaden werden ausschließlich die angemessenen Kosten für die Feststellung der Ursache und des Umfangs des Schadens verstanden, soweit sich die Feststellung auf einen Schaden im Sinne dieser AGB bezieht, die eventuellen angemessenen Kosten, die gemacht wurden, um die mangelhafte Leistung des Benutzers vertragsgemäß werden zu lassen, soweit diese dem Benutzer zugerechnet werden können, und angemessene Kosten, die zur Vermeidung oder Begrenzung des Schadens gemacht wurden, soweit der Auftraggeber nachweist, dass diese Kosten zur Begrenzung des direkten Schadens im Sinne dieser AGB geführt haben. Der Nutzer haftet niemals für indirekte Schäden, dazu gehören Folgeschäden, entgangener Gewinn, entgangene Einsparungen und Schäden durch Betriebsstagnation.
  7. Die in diesem Artikel enthaltenen Haftungsbeschränkungen gelten nicht, wenn der Schaden auf vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten des Nutzers oder seiner leitenden Angestellten zurückzuführen ist.

Artikel 10. Absicherung von Ansprüchen bei der Nutzungsherstellung

  1. Der Auftraggeber stellt den Verwender oder die vom Verwender im Rahmen des Auftrags eingesetzten Personen von allen Ansprüchen Dritter frei, die sich aus den Anwendungen oder der Nutzung des Auftragsergebnisses ergeben.
  2. Der Auftraggeber schützt den Benutzer vor Ansprüchen in Bezug auf Rechte des geistigen Eigentums an vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Materialien oder Daten, die bei der Ausführung des Auftrags verwendet werden. Der Auftraggeber schützt den Benutzer vor eventuellen Ansprüchen Dritter, die im Zusammenhang mit der Ausführung des Vertrags Schaden erleiden und deren Ursache anderen als dem Benutzer zuzuschreiben ist. Wenn der Benutzer auf dieser Grundlage von Dritten haftbar gemacht werden würde, ist der Auftraggeber verpflichtet, den Benutzer außergerichtlich oder gerichtlich zu unterstützen und unverzüglich alles zu tun, was von ihm in diesem Fall erwartet werden kann. Bleibt der Auftraggeber mit der Ergreifung angemessener Maßnahmen in Verzug, so ist der Benutzer ohne Inverzugsetzung berechtigt, diese selbst zu ergreifen. Alle Kosten und Schäden, die auf Seiten des Benutzers und Dritter dadurch entstehen, gehen vollständig zu Lasten und auf Risiko des Auftraggebers.

Artikel 11. Geistiges Eigentum

  1. Der Nutzer behält sich die Rechte und Befugnisse vor, die ihm auf der Grundlage des niederländischen Gesetzes „Auteurswet“ und anderer geistiger Gesetze und Vorschriften zustehen. Der Benutzer hat das Recht, das durch die Durchführung eines Vertrages bei ihm erworbene Wissen auch für andere Zwecke zu verwenden, sofern dabei keine streng vertraulichen Informationen des Auftraggebers an Dritte zur Kenntnis gebracht werden.
  2. Der Auftraggeber erkennt an, dass der Nutzer der alleinige Inhaber aller gegenwärtigen und zukünftigen, weltweiten Urheberrechte sowie aller anderen geistigen Eigentumsrechte in Bezug auf die vom Nutzer entwickelten und/oder bereitgestellten Materialien ist, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Dokumente, Videos und Bilder (die Materialien).
  3. Der Auftraggeber darf die Materialien nur für Verbraucher und interne Geschäftszwecke verwenden. Der Auftraggeber wird die Materialien nicht vervielfältigen, weiterverkaufen, vertreiben oder für andere Zwecke nutzen, es sei denn, er hat die ausdrückliche Erlaubnis dazu im Rahmen einer gesonderten Vereinbarung mit dem Nutzer erhalten.

Artikel 12 Anwendbares Recht und Streitigkeiten

  1. Auf alle Rechtsverhältnisse, an denen der Benutzer beteiligt ist, findet ausschließlich niederländisches Recht Anwendung, auch wenn die Erfüllung eines Rechtsverhältnisses ganz oder teilweise im Ausland erfolgt oder wenn die an dem Rechtsverhältnis beteiligte Partei dort ihren Wohnsitz hat. Die Anwendbarkeit des Wiener Kaufvertrags ist ausgeschlossen.
  2. Das Gericht in der Stadt des Sitzes des Nutzers ist ausnahmsweise befugt, von Streitigkeiten Kenntnis zu nehmen, sofern das Gesetz nicht zwingend etwas anderes vorschreibt. Der Nutzer hat jedoch das Recht, den Streitfall dem nach dem Gesetz zuständigen Gericht vorzulegen.
  3. Die Parteien wenden sich erst dann an das Gericht, wenn sie alle Anstrengungen unternommen haben, um eine Streitigkeit in gegenseitigem Einvernehmen beizulegen.